Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Proberäumen und Konzertsälen der C. Bechstein Wien GmbH in den Räumlichkeiten des Musik Quartiers.

1. Geltungsbereich dieser AGB 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen der Vermieterin (C. Bechstein Wien GmbH im Folgenden kurz „Musik Quartier“ genannt) und ihren Vertragspartner*innen (im Folgenden kurz „Mieter*innen“ genannt) Anwendung, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere auch für Buchungen, die über das Proberaumbuchungssystem (PBS) auf der Internetseite des Musik Quartiers gebucht werden.

2. Gültigkeit

Die AGB gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartner*innen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Mit Mieter*innen, die sich über das PBS registriert haben, kommt der Vertrag bereits mit der verbindlichen Terminbestätigung im PBS zustande. Die*Der Mieter*in gilt als allein verantwortliche*r Veranstalter*in. Ein Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der*dem Veranstaltungsbesucher*in und der*dem Mieter*in.

3. Vertragsobjekt

3.1.

Die Räume und Einrichtungen des Musik Quartiers werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt und pünktlich zur vollen Stunde übergeben. Bitte das Vertragsobjekt 5 Minuten vor Ende der Buchung wieder in Ordnung bringen, sodaß auch der nächste Kunde pünktlich beginnen kann. Bei Überziehen der Stunde oder ein Antreffen eines Kunden in einem nicht gebuchten Raum wird jedenfalls eine weitere Stunde verrechnet. Im Falle einer Anmietung über das PBS gilt als Vertragszweck die Nutzung für musikalische Darstellungen, Proben und pädagogische Zwecke vereinbart. 

3.2.

Änderungen durch die*den Mieter*in bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Musik Quartiers. Gleiches gilt auch für die Befestigung von Dekorationen, Werbematerial und technischer Ausrüstung am baulichen Objekt oder den zur Verfügung gestellten Instrumenten. 

3.3.

Keinesfalls dürfen auf im Vertragsobjekt zur Verfügung gestellten Instrumenten, Getränke oder Speisen abgestellt werden. Das Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Sofern die*der Mieter*in oder sein*e Vertreter*in bei Übernahme keine Beanstandung vorträgt, gilt es als einwandfrei übernommen. Die*Der Mieter*in hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich zu melden. 

3.4.

Nach Vertragsende ist das Vertragsobjekt in den übernommenen Zustand zurückzusetzen. Eingebrachtes Inventar hat die*der Mieter*in auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Der Abbau und Abtransport der eingebrachten Gegenstände muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist das Musik Quartier berechtigt, die eingebrachten Gegenstände zu Lasten und auf Gefahr der*des Mieter*s*in entfernen zu lassen.

3.5.

Aufgrund von wiederkehrenden Wartungsarbeiten an den bereitgestellten Instrumenten kann die im PBS angegebene Ausstattung der Räumlichkeiten vom tatsächlich vorgefundenen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Anmietung abweichen. In diesem Fall bemühen wir uns um einen gleichwertigen Ersatz und führen die tatsächlich vorhandenen Ersatzinstrumente unter dem Punkt Ausstattung in der jeweiligen Raumbeschreibung an, jedoch wird das in der jeweiligen Raumbeschreibung abgebildete Foto nicht aktualisiert.  

4. Vertragszweck – Weitergabe von Rechten

Das Vertragsobjekt darf vom Mieter nur für den vereinbarten Vertragszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Musik Quartiers. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten, haftet die*der Mieter*in dem Musik Quartier gegenüber.

5. Benützungsbedingungen – Veranstaltungsabwicklung

5.1.

Sämtliche Objekte, Flächen, Räume und insbesondere Instrumente, etc. sind widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln. 

5.2.

Geltende Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude sind einzuhalten.

Das Musik Quartier ist berechtigt, den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern, wenn sich Personen nicht an die Anweisungen des Musik Quartiers halten.

In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.

5.3.

Das Einbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Musik Quartiers erlaubt.

Über die Art und die Zeit der Anlieferung bzw. Einstellung ist im Vorhinein mit dem Musik Quartier das Einvernehmen herzustellen. Das Mitführen von Waffen und meldepflichtigen Gegenständen ist verboten.

5.4.

Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Musik Quartier zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Eine Ausnahme bilden Laptops und Beamer. Für Schäden, die durch die Verwendung eigener Geräte und Maschinen entstehen, haftet ausschließlich die*der Mieter*in. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am eigenen Gerät erfolgen. Das Internet darf nicht kommerziell und nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden. Für eine widerrechtliche Verwendung haftet die*der Mieter*in.

5.5.

Die Benützung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind der*dem Mieter*in grundsätzlich untersagt.

Das Betreten des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr.

5.6.

Das Musik Quartier haftet nicht für Garderobenstücke und übernimmt auch keine Haftung für von der*dem Mieter*in eingebrachte technische Ausrüstung, Instrumente oder anderes.

Das Musik Quartier garantiert nicht die Bereitstellung von Parkplätzen für die Besucher*innen der jeweiligen Veranstaltung.

5.7.

Die*Der Mieter*in hat während der Vertragsdauer dafür zu sorgen, dass sie*er selbst, oder ein*e Bevollmächtigte*r, stets anwesend bzw. leicht erreichbar ist. Im Falle von Nichterreichbarkeit ist das Musik Quartier ermächtigt, zweckdienliche Maßnahmen auf Gefahr und Rechnung der*des Mieter*s*in zu veranlassen.

5.8.

Das Verteilen von Waren, Lebensmitteln, Getränken etc. ist – außer im Falle anderslautender Vereinbarungen – grundsätzlich nicht gestattet. Die*Der Mieter*in haftet, falls ihm die Verteilung von Druckschriften usw. gestattet wurde, für die Bezahlung der vorgeschriebenen behördlichen Abgaben. Ein erhöhter Reinigungsaufwand ist von der*dem Mieter*in gesondert zu vergüten. Ein allfälliger Kartenvertrieb erfolgt auf Rechnung der*des Miete*s*in, welcher auch dafür Sorge zu tragen hat, dass eine allfällig notwendige Meldung bei der AKM erfolgt und die Gebühren entrichtet werden.

5.9.

Das Musik Quartier ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer kurze Besichtigungen in den der*des Miete*s*in benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit hierdurch nicht berechtigte Interessen der*des Miete*s*in erheblich beeinträchtigt werden.

5.10.

Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Musik Quartiers mitgenommen werden.

6. Werbung und Presse

Die Veranstaltungsbewerbung ist grundsätzlich Sache des*der Mieter*s*in. Werbung im Bestandsobjekt bedarf der vorherigen Zustimmung des Musik Quartiers. Das Musik Quartier ist zur Ablehnung einer Veröffentlichung berechtigt, wenn diese das Öffentlichkeitsbild des Musik Quartiers schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen des Musik Quartiers widerspricht.

7. Stornobedingungen / Vertragsrücktritt durch die*den Mieter*in

Allgemeine Stornobedingungen für einzeln gebuchte Stunden an einem Tag in Proberäumen:

Bitte beachten Sie, dass einzelne gebuchte Stunden in Proberäumen an einem Tag im Regelfall bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden können.

Mit der 24-stündigen Stornofrist möchten wir ermöglichen, bei Krankheit oder Ausfall einer Lehrstunde die Stunde noch kurzfristig zu stornieren. Sie soll nicht dazu dienen, viele Stunden zu buchen und dann nur wenige wahrzunehmen.

Hier gilt das Fair-Use-Prinzip: Sollten wir feststellen, dass Räume im überdurchschnittlichen Maße gebucht aber nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, das Konto zu sperren.

ACHTUNG: Die Erstattung für stornierte Buchungen erfolgt binnen 5-10 Werktagen ausnahmslos als Guthaben auf Ihren Account. Sie können ihr Guthaben bei der nächsten Onlinebuchung dann direkt verwenden.  

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Spezielle Stornobedingungen für gebuchte Konzerte in Konzertsälen/Veranstaltungsräumen oder für gebuchte mehrtägige Veranstaltungen (Kurse, Proben, Aufnahmen, Auditions & Festivals) in Konzertsälen und/oder Proberäumen:

Spezielle Stornobedingungen für gebuchte eintägige Veranstaltungen (Kurse, Proben, Aufnahmen, Auditions & Festivals) in Konzertsälen und/oder Proberäumen:

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Allgemeine Anmerkungen:

8. Rücktritt durch das Musik Quartier

Im Falle von wesentlichen Vertragsverletzungen seitens der*des Mieter*s*in ist das Musik Quartier zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn

– Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen

– Veranstaltungsprogramme wesentlich geändert werden

– behördliche Genehmigungen fehlen

– die Sicherheit der Besucher*innen gefährdet ist

– eine nicht sachgemäße Nutzung des Vertragsobjekts erfolgt

9. Haftungsbestimmungen

9.1.

Die*Der Mieter*in trägt das gesamte Risiko und die volle Verantwortung für alle Aktivitäten im Vertragsobjekt, insbesondere auch für die Durchführung von Veranstaltungen.

9.2.

Das Musik Quartier übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der die*den Mieter*in treffenden gesetzlichen Bestimmungen aller Art.

9.3.

Das Musik Quartier übernimmt keine Haftung für Unfälle. 

9.4.

Das Musik Quartier übernimmt keine Haftung für während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung abhanden gekommenen Gegenständen aller Art.

9.5.

Das Musik Quartier haftet nicht für indirekte Schäden und Verdienstentgang.

10. Sonstiges

Sämtliche zwischen dem Musik Quartier und der*dem Mieter*in getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zugrunde. Etwaige Ansprüche des*der Mieter*s*in gegen das Musik Quartier sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfallen gelten. Eine allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser AGB führen nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.

11. Rechtsform

Die C. Bechstein Wien GmbH ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist am Handelsgerichts Wien mit der Firmennummer FN 554887k registriert.

12. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Bezirksgericht in Wien als vereinbart.

Stand: 26.10.2022