AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die stundenweisen Buchungen der Infrastruktur- und Servicedienstleistungen der C. Bechstein Wien GmbH in den Räumlichkeiten des MusikQuartiers.
- Geltungsbereich dieser AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen der Betreiberin (C. Bechstein Wien GmbH im Folgenden kurz „MusikQuartier“ genannt) und ihren Vertragspartner*innen (im Folgenden kurz „Nutzer*innen“ genannt) Anwendung, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere auch für stundenweisen Buchungen, die über das Proberaumbuchungssystem (PBS) auf der Internetseite des MusikQuartiers gebucht werden.
- Gültigkeit
Die AGB gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartner*innen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Mit Nutzer*innen, die sich über das PBS registriert haben, kommt der Vertrag bereits mit der verbindlichen Terminbestätigung im PBS zustande. Die*Der Nutzer*in gilt als allein verantwortliche*r Veranstalter*in. Ein Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der*dem Veranstaltungsbesucher*in und der*dem Nutzer*in.
- Vertragsobjekt
3.1.
Die Infrastruktur und Serviceleistungen des MusikQuartiers werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt. Im Falle einer Buchung über das PBS gilt als Vertragszweck die Inanspruchnahme der Infrastruktur und Serviceleistungen für musikalische, tänzerische, schauspielerische & sonstige künstlerische Darstellungen, Proben und pädagogische Zwecke vereinbart.
3.2.
Der*Die Nutzer*in verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit der bereitgestellten Infrastruktur. Bauliche oder akustische Veränderungen durch den*die Nutzer*in sind untersagt.Die Einbringung von eigenen Instrumenten oder Möbeln durch den*die Nutzer*in ist nicht gestattet. Nach jeder Buchung ist der Raum frei von Fahrnissen der Nutzer*innen zu hinterlassen.
3.3.
Keinesfalls dürfen auf zur Verfügung gestellten Instrumenten Getränke oder Speisen abgestellt oder eingelagert werden. Das Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Sofern die*der Nutzer*in oder sein*e Vertreter*in bei Übernahme keine Beanstandung vorträgt, gilt es als einwandfrei übernommen. Die*Der Nutzer*in hat offensichtliche und ihm*ihr bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.
3.4.
Aufgrund von wiederkehrenden Wartungsarbeiten oder Services an den bereitgestellten Instrumenten oder dem Equipment kann die im PBS angegebene Umfang der Service-Bereitstellungen vom tatsächlich vorgefundenen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Buchung abweichen. In diesem Fall bemühen wir uns um einen gleichwertigen Ersatz und führen die tatsächlich vorhandenen Ersatzinstrumente oder Ersatzequipment unter dem Punkt Ausstattung in der jeweiligen Raumbeschreibung an, jedoch wird das in der jeweiligen Raumbeschreibung abgebildete Foto nicht laufend aktualisiert.
- Vertragszweck – Weitergabe von Rechten
Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des MusikQuartiers. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten, haftet die*der Nutzer*in dem MusikQuartier gegenüber.
- Benützungsbedingungen – Veranstaltungsabwicklung
5.1.
Sämtliche Objekte, Flächen, Räume und insbesondere Instrumente, etc. sind widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln.
5.2.
Geltende Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude sind einzuhalten.
Das MusikQuartier ist berechtigt, den Infrastrukturzugang zu verweigern, wenn sich Personen nicht an die Anweisungen des MusikQuartiers halten.
In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.
5.3.
Das Einbringen/Die Einlagerung von Gegenständen und Equipment ist nur mit Zustimmung des MusikQuartiers erlaubt.
Über die Art und die Zeit der Anlieferung bzw. Einstellung ist im Vorhinein mit dem MusikQuartier das Einvernehmen herzustellen. Das Mitführen von Waffen und meldepflichtigen Gegenständen ist generell verboten.
5.4.
Die Verwendung von (elektronischen) Geräten und Maschinen, die nicht vom MusikQuartier zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Eine Ausnahme bilden alltagsübliche Geräte wie z.B. Laptops und Beamer. Für Schäden, die durch die Verwendung eigener (elektronischer) Geräte und Maschinen entstehen, haftet ausschließlich die*der Nutzer*in. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am eigenen Gerät erfolgen. Das Internet darf nicht kommerziell und nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden. Für eine widerrechtliche Verwendung haftet die*der Nutzer*in.
5.5.
Die Benützung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind der*dem Nutzer*in grundsätzlich untersagt.
Das Betreten des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr.
5.6.
Das MusikQuartier haftet nicht für Garderobenstücke und übernimmt auch keine Haftung für von der*dem Nutzer*in eingebrachte technische Ausrüstung, Instrumente oder anderes. In diesem Punkt wird auf die kurzfristig mietbaren Spinde in den Häusern verwiesen.
Das MusikQuartier garantiert nicht die Bereitstellung von Parkplätzen für die Besucher*innen der jeweiligen Veranstaltung.
5.7.
Die*Der Nutzer*in hat während der Vertragsdauer dafür zu sorgen, dass sie*er selbst, oder ein*e Bevollmächtigte*r, stets anwesend bzw. leicht erreichbar ist. Im Falle von Nichterreichbarkeit ist das MusikQuartier ermächtigt, zweckdienliche Maßnahmen auf Gefahr und Rechnung der*des Nutzer*s*in zu veranlassen.
5.8.
Das Verteilen von Waren, Lebensmitteln, Getränken etc. ist – außer im Falle anderslautender Vereinbarungen – grundsätzlich nicht gestattet. Die*Der Nutzer*in haftet, falls ihm die Verteilung von Druckschriften usw. gestattet wurde, für die Bezahlung der vorgeschriebenen behördlichen Abgaben. Ein erhöhter Reinigungsaufwand ist von der*dem Nutzer*in gesondert zu vergüten. Ein allfälliger Kartenvertrieb erfolgt auf Rechnung der*des Nutzer*s*in, welche*r auch dafür Sorge zu tragen hat, dass eine allfällig notwendige Meldung bei der AKM erfolgt und die Gebühren entrichtet werden.
5.9.
Das MusikQuartier ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer kurze Besichtigungen in den der*des Nutzer*s*in benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit hierdurch nicht berechtigte Interessen der*des Nutzer*s*in erheblich beeinträchtigt werden.
5.10.
Tiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des MusikQuartiers – in eventuell vorgegebene Räume – mitgenommen werden.
5.11.
Wir verweisen auch auf die jeweils ausgehängte Hausordnung im MusikQuartier.
- Werbung und Presse
Die Veranstaltungsbewerbung ist grundsätzlich Sache des*der Nutzer*s*in. Werbung im Bestandsobjekt bedarf der vorherigen Zustimmung des MusikQuartiers. Das MusikQuartier ist zur Ablehnung einer Veröffentlichung berechtigt, wenn diese das Öffentlichkeitsbild des MusikQuartiers schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen des MusikQuartiers widerspricht.
- Stornobedingungen / Vertragsrücktritt durch die*den Nutzer*in
Allgemeine Stornobedingungen für einzeln gebuchte Stunden an einem Tag in Proberäumen:
- Bis 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraums: Kostenfreie Stornierung möglich
- Bei Stornierungen danach bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
Bitte beachten Sie, dass einzelne gebuchte Stunden an einem Tag im Regelfall bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden können.
Mit der 24-stündigen Stornofrist möchten wir ermöglichen, bei Krankheit oder Ausfall einer Lehrstunde die Stunde noch kurzfristig zu stornieren. Sie soll nicht dazu dienen, viele Stunden zu buchen und dann nur wenige wahrzunehmen.
Hier gilt das Fair-Use-Prinzip: Sollten wir feststellen, dass Räume im überdurchschnittlichen Maße gebucht aber nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, das Konto zu sperren.
ACHTUNG: Die Erstattung für stornierte Buchungen erfolgt binnen 5-10 Werktagen ausnahmslos als Guthaben auf Ihren Account. Sie können ihr Guthaben bei der nächsten Onlinebuchung dann direkt verwenden. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an (Ist teine Rücküberweisung auf Ihr Kreditkartenkonto gewünscht so fallen Bearbeitungsgebühren i.H.v . 10% des Buchungsbetrages an).
_____
Spezielle Stornobedingungen für gebuchte Konzerte in Konzertsälen/Veranstaltungsräumen oder für gebuchte mehrtägige Veranstaltungen (Kurse, Proben, Aufnahmen, Auditions & Festivals) in Konzertsälen und/oder Proberäumen:
- Ab erfolgreicher Bestellung bis 90 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: 25% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
- 90 Tage bis 30 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: 50% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
- Ab 30 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraumsbzw. bei Nichterscheinen: 100 % der des Nutzungsentgelts fällig
Spezielle Stornobedingungen für gebuchte eintägige Veranstaltungen (Kurse, Proben, Aufnahmen, Auditions & Festivals) in Konzertsälen und/oder Proberäumen:
- Bis 30 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: Kostenfreie Stornierung möglich
- Ab 30 bis 10 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: 10% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
- Ab 10 bis 3 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: 50% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
- Bei Stornierungen danach bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Nutzungsentgelts als Stornogebühr fällig
_____
Allgemeine Anmerkungen:
- Vertrag: Sofern ein extra Vertrag für eine Buchung abgeschlossen wurde, gelten die darin vereinbarten Stornobedingungen vorrangig.
- Konzertsäle: Ehrbar Saal und Kleiner Ehrbar Saal (MQ1040), Acoustic Stage und Performing Stage (MQ1060), Kaisersaal (MQ1070) und Seesaal (MQ1220)
- Proberäume: Alle weiteren im Buchungssystem angeführten buchbaren Räume – ausgenommen der Konzertsäle
- Bitte beachten Sie, das Stornierungen nicht rückgängig gemacht werden können – der betreffende Raum steht unmittelbar wieder für eine neue Buchung zur Verfügung.
- Rücktritt durch das MusikQuartier
Im Falle von wesentlichen Vertragsverletzungen seitens der*des Nutzer*s*in ist das MusikQuartier zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
– Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen
– Veranstaltungsprogramme wesentlich geändert werden
– behördliche Genehmigungen fehlen
– die Sicherheit der Besucher*innen gefährdet ist
– eine nicht sachgemäße Nutzung des Vertragsobjekts erfolgt
- Haftungsbestimmungen
9.1.
Die*Der Nutzer*in trägt das gesamte Risiko und die volle Verantwortung für alle Aktivitäten im Vertragsobjekt, insbesondere auch für die Durchführung von Veranstaltungen.
9.2.
Das MusikQuartier übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der die*den Nutzer*in treffenden gesetzlichen Bestimmungen aller Art.
9.3.
Das MusikQuartier übernimmt keine Haftung für Unfälle.
9.4.
Das MusikQuartier übernimmt keine Haftung für während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung abhanden gekommenen Gegenständen aller Art.
9.5.
Das MusikQuartier haftet nicht für indirekte Schäden und Verdienstentgang.
- Sonstiges
Sämtliche zwischen dem MusikQuartier und der*dem Nutzer*in getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zugrunde. Etwaige Ansprüche des*der Nutzer*s*in gegen das MusikQuartier sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfallen gelten. Eine allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser AGB führen nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.
- Rechtsform
Die C. Bechstein Wien GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist am Handelsgericht Wien mit der Firmennummer FN 554887k registriert.
- Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Bezirksgericht in Wien als vereinbart.
Stand: 16.06.2026